Häufig gestellte Frage

DSGVO - Betroffenenrechte umsetzen
Zuletzt aktualisiert vor 6 Jahren

Mit der DSGVO sind neue Betroffenenrechte dazugekommen, denen Sie als Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nachkommen müssen. Tun Sie dies nicht drohen empfindliche Strafen. Das Archivsystem ecoDMS verfügt über eine Programmierschnittstelle, worüber wir den Betroffenenrechte nachkommen können:

1. Recht auf Auskunft:
Suchen Sie nach personenbezogenen Daten über die Volltextsuche und geben die Metadaten der Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, entsprechend aus. Die Ausgabe kann als PDF, CSV oder HTML erfolgen:

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2.) Recht auf Vergessenwerden:
In ecoDMS legen Sie für jeden Dokumententyp die gesetzliche Aufbewahrungsfrist fest. Über die Suche können Sie sich auf einen Schlag alle Dokumente der betroffenen Person anzeigen lassen und löschen. Ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist noch nicht erreicht, können und dürfen die Dokumente nicht gelöscht werden.


Mehr Informationen zu ecoDMS? Schreiben Sie und oder Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

E-Mail: info(at)beon-it.de
Tel: +49(0)7721-5042410
Web: www.beon-it.de

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