Häufig gestellte Frage
Verfahrensdokumentation
Zuletzt aktualisiert vor 6 Jahren
Um Belege wie Rechnungen, Lieferscheine und Co. nach dem Archivieren in ecoDMS vernichten zu können, benötigen Sie eine Verfahrensdokumentation. Dies schreiben die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vor. Nicht alle Dokumente dürfen dabei vernichtet werden.
Eine Verfahrensdokumentation können Sie sich selbst erstellen oder uns damit beauftragen. Im Anhang haben wir ein Muster bereitgestellt. (Quelle: awv-net.de)
Darüber hinaus haben wir die GoBD vom Bundesministerium für Finanzen angefügt
Mehr Informationen zu ecoDMS? Gerne beraten wir Sie ganz individuell zu ecoDMS
Phone: +49(0)7721-5042410
E-Mail: info(at)beon-it.de
Eine Verfahrensdokumentation können Sie sich selbst erstellen oder uns damit beauftragen. Im Anhang haben wir ein Muster bereitgestellt. (Quelle: awv-net.de)
Darüber hinaus haben wir die GoBD vom Bundesministerium für Finanzen angefügt
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